Schatten-KI im Unternehmen

Wissen Sie, welche KI-Anwendungen Ihre Mitarbeiter nutzen?

Künstliche Intelligenz ist in vielen Unternehmen längst angekommen. Mitarbeiter nutzen KI, um Texte zu formulieren, Informationen zusammenzufassen, Präsentationen vorzubereiten, Recherchen durchzuführen oder alltägliche Aufgaben schneller zu erledigen.

ChatGPT, Microsoft Copilot, Gemini, Claude, Grok oder DeepSeek sind nur einige der Anwendungen, die dafür zur Verfügung stehen. Und längst nicht jede davon wurde offiziell durch das Unternehmen eingeführt.

Damit entsteht eine neue Form der Schatten-IT: die sogenannte Schatten-KI oder Shadow AI.

Was bedeutet Schatten-KI?

Von Schatten-KI spricht man, wenn Mitarbeiter KI-Anwendungen für ihre Arbeit einsetzen, ohne dass deren Nutzung im Unternehmen bekannt, geregelt oder technisch berücksichtigt ist.

Das kann bereits ganz unspektakulär beginnen. Ein Mitarbeiter nutzt beispielsweise seinen privaten Zugang zu einem KI-Dienst, um einen Text zu verbessern oder Informationen zusammenzufassen. Ein anderer probiert ein neues KI-Tool aus, das ihm bei einer bestimmten Aufgabe Zeit spart.

Das Problem ist dabei nicht automatisch die Nutzung von Künstlicher Intelligenz. Kritisch wird es, wenn im Unternehmen niemand einen Überblick darüber hat, welche Anwendungen genutzt werden, welche Informationen dort eingegeben werden und wie mit den verarbeiteten Daten umgegangen wird.

Verantwortungsvolle KI-Nutzung braucht Transparenz

Unternehmen können nur Regeln für Anwendungen und Prozesse entwickeln, die ihnen bekannt sind. Deshalb sollte vor der Frage nach geeigneten KI-Richtlinien zunächst geklärt werden, wie KI im Unternehmen tatsächlich genutzt wird.

Welche KI-Anwendungen werden aufgerufen? Welche davon sind für den geschäftlichen Einsatz vorgesehen? Wo entstehen möglicherweise Risiken für Datenschutz oder IT-Sicherheit? Und welche Anwendungen könnten sogar sinnvoll in bestehende Prozesse integriert werden?

Damit wird Transparenz nicht zum Instrument, um KI-Nutzung grundsätzlich zu verhindern. Sie schafft vielmehr die Grundlage dafür, sinnvolle Anwendungen von problematischen oder ungeklärten Einsatzszenarien unterscheiden zu können.

Schatten-KI mit technischen Lösungen sichtbar machen

Allein durch Nachfragen lässt sich die tatsächliche Nutzung von KI im Unternehmen nur bedingt erfassen. Moderne IT- und Sicherheitslösungen können zusätzlich dabei helfen, verwendete Anwendungen sichtbar zu machen und einen besseren Überblick über die tatsächliche Nutzung zu erhalten.

Als IT-Systemhaus können wir diese technische Betrachtung mit der Beratung zum verantwortungsvollen KI-Einsatz verbinden. So lässt sich nicht nur feststellen, welche Anwendungen vorhanden sind. Gemeinsam kann anschließend bewertet werden, wie mit ihnen sinnvoll umgegangen werden sollte.

Das kann bedeuten, bestimmte Anwendungen bewusst freizugeben, geeignete Alternativen bereitzustellen, technische Schutzmaßnahmen einzusetzen oder klare Regeln für den Umgang mit Unternehmensdaten festzulegen.

KI sinnvoll nutzen, statt den Überblick zu verlieren

Künstliche Intelligenz bietet Unternehmen enorme Möglichkeiten. Voraussetzung dafür ist aber, dass ihr Einsatz nicht unbemerkt neben der eigentlichen IT-Strategie stattfindet.

Wer weiß, welche KI-Anwendungen im Unternehmen genutzt werden, kann Risiken besser einschätzen, Mitarbeitern Orientierung geben und gleichzeitig die Möglichkeiten von KI gezielter nutzen.

Wir unterstützen Unternehmen dabei sowohl mit passenden IT- und Sicherheitslösungen als auch bei der Beratung rund um einen sicheren und verantwortungsvollen KI-Einsatz.

Von unserem Standort im Lahn-Dill-Kreis betreuen wir Unternehmen im Westerwald, Mittelhessen, Siegerland sowie den angrenzenden Regionen in Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz.

Sie möchten herausfinden, welche KI-Anwendungen in Ihrem Unternehmen tatsächlich genutzt werden und wie Sie damit sinnvoll umgehen können? Sprechen Sie uns gerne an.

Schatten-KI: Ein Mitarbeiter sitzt an seinem Arbeitsplatz und hat verschiedene KI-Tools in seinem Browser geöffnet. Die Frage ist, ob der Arbeitgeber diese genehmigt hat.